Tipps

Worauf ist bei einer finanziellen oder inhaltlichen Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen zu achten? Es lohnt sich, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Grundsätzlich sollten nur Kooperationen eingegangen werden, die den Zielen der Selbsthilfegruppe dienen. Es sollten also keine Vereinbarungen getroffen werden, die mit persönlichen Vorteilen einzelner Gruppenmitglieder einhergehen.
  • Geldleistungen ohne Gegenerwartungen sind solchen vorzuziehen, die mit Erwartungen an Gegenleistungen einhergehen (Spende statt Sponsoring).
  • Wenn trotzdem ein Sponsoring vereinbart wird, sollten die Modalitäten des Sponsorings schriftlich vereinbart werden. Dazu dient eine Sponsoringvereinbarung.
  • Es empfiehlt sich, für alle inhaltlichen und finanziellen Kooperationen mit Dritten schriftliche Vereinbarungen zu treffen. In einer entsprechenden Vereinbarung sollten die Rechte und Pflichten beider Kooperationspartner klar beschrieben sein.
  • Die Selbsthilfegruppe sollte in allen Aspekten der Kooperation die volle Kontrolle über ihre Arbeit behalten.
  • Bei gesponserten Veranstaltungen sollte bei der Festlegung der Inhalte sowie der Auswahl der Referent*innen darauf geachtet werden, dass die Sachverhalte objektiv und unabhängig von fremden Interessen dargestellt und behandelt werden. Das schließt die einseitige Darstellung zu Gunsten des sponsernden Unternehmens aus.
  • Es ist sinnvoll auf Ausgewogenheit zu achten. Dazu gehört es zum Beispiel, Referent*innen von verschiedenen, auch konkurrierenden, Firmen einzuladen. Über Behandlungswege sollte ausgewogen informiert werden. Bei finanziellen Zuwendungen sollte möglichst auf ein breites Spektrum an Zuwendungsgebern geachtet werden. Wenn Sponsoring, dann am besten durch mehrere Sponsoren.
  • Es sollte darauf geachtet werden, dass eine Beendigung der finanziellen Unterstützung durch ein förderndes Unternehmen nicht den Fortbestand und die Realisierung wichtiger Aufgaben der Selbsthilfegruppe gefährdet.
  • Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Verbraucher*innen ist in Deutschland verboten. Daher dürfen Selbsthilfegruppen sich zum Beispiel nicht in ihrer Vereinszeitschrift lobend über ein namentlich genanntes oder als Bild gezeigtes Medikament äußern.
  • In Medien von Selbsthilfegruppen muss eine eindeutige Unterscheidung zwischen den Informationen und Empfehlungen der Gruppe und der Werbung von Unternehmen gegeben sein. Es sollten keine Empfehlungen für bestimmte Produkte, Therapien oder diagnostische Verfahren abgegeben werden (Wirkstoffe statt Produktnamen nennen). Werbung von Unternehmen muss gekennzeichnet und als solche zu erkennen sein.
  • Das Logo eines finanzierenden Unternehmens, das auf der Internetseite einer Selbsthilfegruppe veröffentlicht wird, sollte nicht mit dem Internetauftritt des Unternehmens verlinkt sein. Dies würde eine Geschäftstätigkeit begründen, was steuerlich relevant ist.
  • Bei allen Fällen von finanziellen Zuwendungen durch privatwirtschaftliche Unternehmen sollte geprüft werden, ob das steuerrechtliche Konsequenzen hat (so gelten etwa für Spenden und Sponsoring verschiedene steuerrechtliche Vorgaben).
  • Einer Kooperation bei Forschungsvorhaben oder Studien sollte eine gründliche Überprüfung der Ziele, Akteure und therapeutischen Perspektiven des Vorhabens vorausgehen.
  • Vertreter*innen oder Mitarbeiter*innen von finanzierenden Unternehmen sollten keine Funktionen in Selbsthilfeorganisationen ausüben.

Weitere Hinweise finden sich auch in den „Leitsätzen der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“. Diese Selbstverpflichtung wurde 2005 von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG Selbsthilfe) und dem Forum chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen Wohlfahrtsverband (FORUM) verabschiedet. Bei strittigen oder unklaren Situationen kann eine Schiedsstelle eingeschaltet werden, der sogenannte Monitoring-Ausschuss. Weitere Informationen: www.bag-selbsthilfe.de

„Der Referent einer Pharmafirma möchte sein Produkt bei uns in der Gruppe vorstellen und uns Broschüren zum Verteilen geben. Wir haben darüber diskutiert, einige sind dafür, andere sind jedoch dagegen. Wir sind unsicher, was wir jetzt tun sollen. Worauf sollte man bei so etwas denn achten?“

Vorsicht ist geboten, wenn Kooperationspartner versuchen

  • persönliche Daten von Selbsthilfegruppenmitgliedern zu sammeln oder weiterzugeben
  • die Gründung oder die Arbeit von Selbsthilfegruppen aktiv mitzugestalten
  • Vertreter*innen in Beiräte von Selbsthilfeorganisationen zu entsenden
  • Vorgaben für die Öffentlichkeitsarbeit zu machen
  • Werbung für bestimmte Produkte oder Therapien über die Selbsthilfegruppe zu lancieren
  • auf die Organisation und die Auswahl von Referent*innen für Veranstaltungen einzuwirken
  • über eine tatsächliche oder mögliche Finanzierung Druck auf Selbsthilfegruppen zu erzeugen, um die Mitglieder als Teilnehmer*innen für Studien zu rekrutieren.
    (DAG SHG 2008)